Wie "bekömmlich" darf ein Bier noch sein? Hintergründe un...
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2, 3, Universität des Saarlandes (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: In dem dieser Arbeit zugrunde liegenden Fall hat die Beklagte drei verschiedene Biersorten, alle mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1, 2 Volumenprozent, im Internet auf ihrer eigenen Homepage beworben und u. a. als "bekömmlich" angepriesen. Durch kurzweilige Werbeslogans ...